Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Magdeburg, den 15.12.2016
- Standort Magdeburg -
3700P-143.3-EI 31 IX
über die Auslegung des Planänderungsbeschlusses der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Standort Magdeburg), Az.: 3700P-143.3-EI 31 IX für die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 30.07.2012 (P-143.3-EI 31) – für den Ersatzneubau der Straßenbrücke über den Elbe-Lübeck-Kanal (ELK) bei km 3,475 in Büssau (Hansestadt Lübeck) – und der damit festgestellten Pläne hinsichtlich der Anpassung der Baufeldgrenzen, Herstellung von Zwischenlagerflächen, Beweissicherung u.a.m. sowie der dazugehörenden, festgestellten Planänderungsunterlagen.
I.
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Standort Magdeburg) hat gemäß § 14b des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit §§ 76 und 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) den Planänderungsbeschluss erlassen. Gemäß § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG ist eine Ausfertigung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Beschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Planes zur Einsicht auszulegen.
II.
Der Planänderungsbeschluss und die festgestellten Planänderungsunterlagen liegen in der Zeit
vom 26.01.2017 bis 09.02.2017
(jeweils einschließlich)
während der Dienststunden zur Einsicht aus in der
Hansestadt Lübeck, Fachbereich Planen und Bauen,
Foyer / Erdgeschoss (“i-Punkt“), Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
Montag und Dienstag 8.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ende der Auslegungsfrist der Planänderungsbeschluss gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt. Der Bekanntmachungstext, der Planänderungsbeschluss und die Planänderungsunterlagen sind ab dem 26.01.2017 auch im Internet unter der Adresse http://www.ast-ost.gdws.wsv.de/ in der Rubrik „Aktuelles“ unter „Planfeststellungsverfahren“ einsehbar.
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (Standort Magdeburg)
Im Auftrag
Preuß