Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 12.12.2017 folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen:
* die Teileinziehung der gekennzeichneten Teilfläche I /des freien Rechtsabbiegers am Drehbrückenplatz zu einer Sonstigen öffentliche Straße – Platz – mit der Beschränkung auf Fußgänger- und Anlieferverkehr zur Beschickung des Gebäudes
* die Einziehung der gekennzeichneten Teilfläche II am Drehbrückenplatz für das geplante Gebäude.
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 24.01.2018 bis einschließlich 21.02.2018 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – oder im i-Punkt zu erheben.
Lübeck, den 28.12.2017
Hansestadt Lübeck
gez. Saxe Siegel
Bernd Saxe
Bürgermeister