Donnerstag, 21.11.2024 4° C

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 06. Mai 2018

Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl (Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) am 06. Mai 2018 auf.

Nach § 8 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) werden 49 Vertreterinnen und Vertreter in die Bürgerschaft gewählt.

Die Hansestadt Lübeck ist in 25 Wahlkreise eingeteilt. In jedem der 25 Wahlkreise wird eine unmittelbare Vertreterin bzw. ein unmittelbarer Vertreter gewählt und im Wahlgebiet (Hanse- stadt Lübeck) insgesamt 24 Listenvertreterinnen und Listenvertreter.

Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können einreichen:

1.  Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien),
2.  Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen),
3.  einzelne Wahlberechtigte.

Listenwahlvorschläge können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.

Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebiets nur so viele un- mittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt.

Innerhalb des Wahlgebietes kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem un- mittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, in der Hansestadt Lübeck wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Die Wahlvorschläge sind schriftlich in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters der Hanse- stadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, bis spätestens

12. März 2018, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist),

einzureichen. Dort können auch die erforderlichen amtlichen Formulare für die Wahlvor- schläge angefordert werden (Tel.: 0451 / 122-1240, e-Mail: wahlen@luebeck.de).

Ich empfehle, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Maßgebend für die Form und den Inhalt der Wahlvorschläge und ihrer Anlagen sind die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung. Diese können während der üblichen Service-Zeiten in der Dienststelle des Gemeinde- wahlleiters eingesehen werden.

Lübeck, den 08. Dezember 2017

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    19.12.2017