Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) wird die Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 (Lübecker Stadtzeitung vom 01.07.2003) in der Fassung der 12. Ände- rungssatzung vom 30.03.2017 nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 28.09.2017 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein wie folgt geändert:
§ 18 Bekanntmachungen und Verkündungen wird wie folgt neu gefasst:
(1) Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Hansestadt Lübeck erfolgen - mit Ausnahme der örtlichen Bekanntmachungen und Verkündungen nach dem BauGB - durch
Bereitstellung im Internet unter www.bekanntmachungen.luebeck.de.
Auf Bekanntmachungen, die Rechtsetzungsvorhaben betreffen, wird in der Zeitung „Lübecker Nachrichten“ unter Angabe der Internetadresse hingewiesen.
(2) Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen gemäß BauGB erfolgen in der Zeitung „Lübecker Nachrichten“. Die entsprechenden Bekanntmachungen sind auch im Internet unter
www.bekanntmachungen.luebeck.de bereitzustellen.
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.
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Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung wurde mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 12.11.2017 (Az.: IV 313 – 160.111.2-03) erteilt.
Lübeck, den 27.11.2017
Bernd Saxe
Bürgermeister