Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 07.44.00 – Am Ährenfeld –und zugehörige 117. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: 1. Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses für die 117. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Öffentliche Auslegung der o.g. Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 04.12.2017 die Erweiterung des Geltungsbereichs der 117. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Teilbereich Am Ährenfeld sowie die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes 07.44.00 ‑ Am Ährenfeld ‑ und der zugehörigen 117. Änderung des FNP beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli / Brandenbaum. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 07.44.00 umfasst das Gelände der ehemaligen Johannes-Kepler-Schule mit dem südwestlich angrenzenden Sportplatz einschließlich der Straße Am Ährenfeld und des Fuß- und Radweges zur Brandenbaumer Landstraße. Der Geltungsbereich der 117. Änderung des FNP schließt darüber hinaus nordöstlich und westlich angrenzende Grünflächen sowie Teile einer Kleingartenanlage mit ein. Die genauen Abgrenzungen zeigt der Übersichtsplan.
Durch den Bebauungsplan und die zugehörige Flächennutzungsplanänderung sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit Geschosswohnungsbauten, Reihenhäusern und einer Kindertagesstätte auf vormaligen Schul- und Sportflächen geschaffen werden.
Übersichtsplan: (siehe Anlage)
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGBerfolgt vom 20.12.2017 bis einschließlich 19.01.2018. In dieser Zeit liegen die Entwürfe des Bebauungsplanes 07.44.00 und der zugehörigen 117. Änderung des FNP, die zugehörigen Begründungen sowie die zu den Bauleitplänen vorliegenden, umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich aus. Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme:
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind in Form der Umweltberichte zu den Bauleitplänen (jeweils Kapitel 6 der Begründungen) als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich (auch per E-Mail) oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Bei besonderem Erörterungsbedarf oder beabsichtigter Einsichtnahme außerhalb der o. g. Auslegungszeiten bitten wir um vorherige Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter Tel.: 0451-122 6134 (E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend darauf hingewiesen, dass anerkannte Naturschutzverbände und sonstige Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Lübeck, 19.12.2017
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung