Öffentliche Bekanntmachung
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine Teilfläche von etwa 15.275m² aus dem etwa 972 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Trave-Einzugsgebiet zwischen Wesenberg und Elbe Lübeck-Kanal“ im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck vom 17.06.1998 zu entlassen und Aktualisierungen dazu vorzunehmen. Die Entlassungsfläche und der neue Geltungsbereich der Änderungsverordnung ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Karte.
Auslegung:
Der Entwurf der Änderungsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Trave Einzugsgebiet zwischen Wesenberg und Elbe-Lübeck-Kanal“ im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck vom 17.06.1998 mit der Übersichtskarte im Maßstab 1:22.000 liegen vom 23.01.2017 bis zum 22.02.2017 beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde, in Lübeck, Kronsforder Allee 2 - 6, Altbau I. Stock, im Vorraum der Zimmer 1.038 und 1.039 öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt während der Dienststunden. Jedermann kann bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit bei der unteren Naturschutzbehörde seine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Lübeck, den 29.12.2016
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
als untere Naturschutzbehörde
gez. Saxe
Bernd Saxe
(Bürgermeister)
(Skizze siehe Anlage)