A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
1. Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB i. V.
mit § 1 (8) BauGB für den Bebauungsplan 04.33.00 – Warendorpplatz/Drögestraße –
2. Bekanntmachung der Aufhebung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen
Bebauungsplanes 04.33.00 – Warendorpplatz/Drögestraße – vom 12.01.2007
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.10.2006 beschlossen, dass der Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses vom 19.04.1999 für den Bebauungsplan 04.33.00 – Warendorpplatz/Drögestraße – für das nachfolgend dargestellte Gebiet aufgehoben wird. Es wird das Ziel aufgegeben, den ehemals freien Stadtplatz wieder zu einem begrünten Quartiersplatz herzustellen.
Mit dem Aufhebungsbeschluss sind die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre zur Sicherung der Planung weggefallen. Gem. § 17 (4) BauGB ist die Veränderungssperre außer Kraft zu setzen.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 30.11.2006 die Aufhebung der Veränderungssperre vom 25.01.2006 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes 04.33.00 – Warendorpplatz/Drögestraße – gemäß §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) i. V. m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein als Satzung, bestehend aus dem Satzungstext und dem Lageplan, beschlossen. Die v. g. Satzung kann ab dem 24.01.2007 im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, während der Servicezeiten von allen Interessierten eingesehen werden.
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, 12.01.2007 Der Bürgermeister