Donnerstag, 21.11.2024 4° C

Aufruf von Grabstätten auf den kommunalen Lübecker Friedhöfen

Aufruf von Grabstätten auf den kommunalen Lübecker Friedhöfen


Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07. Februar 2006 werden folgende Grabstätten zur Einziehung aufgerufen:
 
 
1.        Einzelgrabstätten, in denen zuletzt vor dem 1. Januar 1988 bestattet oder beigesetzt
            wurde;

2.         Einzelgrabstätten, an denen Nutzungsrechte im Wege des Vorauserwerbs vor dem      
            1. Januar 1988 erworben wurden und in denen noch keine Bestattung oder Beisetzung
            erfolgt ist;
 
3.         mehrstellige Grabstätten, in denen die letzte vorgesehene Bestattung oder Beisetzung
            noch nicht erfolgt ist und an denen die Nutzungsrechte vor dem 1. Januar 1968 erworben wurden;
 
4.        mehrstellige Grabstätten, an denen Nutzungsrechte im Wege des Vorauserwerbs vor
            dem 1. Januar 1968 erworben wurden und in denen noch keine Bestattung oder Beisetzung erfolgt ist;
 
5.         mehrstellige Grabstätten, an denen die Nutzungsrechte nach dem 31. Dezember 1978 erworben wurden
            und in denen die letzte Bestattung oder Beisetzung vor dem 1. Januar 1988 erfolgt ist.
 
6.         mehrstellige Grabstätten, an denen Nutzungsrechte im Wege des Vorauserwerbs in der Zeit zwischen
            dem 31. Dezember 1978 und dem 1. Januar 1988 erworben wurden und in denen noch keine Bestattung
            oder Beisetzung erfolgt ist;
 
7.        Grabstätten für Verstorbene unter 6 Jahren, in denen vor dem 1. Januar 1993 bestattet oder beigesetzt
           wurde;
 
8.        Grabstätten, an denen die Nutzungsrechte aufgrund einer Verlängerung vor dem 1. Januar 2008 ablaufen.
 
 
Anträge auf Verlängerung sind spätestens am Tage des Ablaufs der Nutzungsrechte schriftlich zu richten an den Bereich Stadtgrün und Friedhöfe, Abteilung Friedhöfe, Friedhofsallee 83, 23554 Lübeck.
 
Die Verlängerung von Nutzungsrechten an Reihengrabstätten ist grundsätzlich nicht möglich.
 
Eine schriftliche Mitteilung über den Ablauf der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich nicht.
 
 
 
Lübeck, am 03. Januar 2007                                            Hansestadt Lübeck
                                                                                                Der Bürgermeister
                                                                                                Bereich Stadtgrün und Friedhöfe
 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    02.01.2007