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Einziehungsverfügung Teilfläche der „Sand-“, „Wahm-“ und „Königstraße“

Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
    Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck
    folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

    ·  Teilfläche der „Sand-“, „Wahm-“ und „Königstraße“

    Gemarkung Innere Stadt, Flur 28, Flurstück 5/2 tlw., 5/3 tlw., 5/4 tlw., 46/2 tlw., 44/2 tlw.

    (Übersichtsplan siehe Anlage unten) 


2. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch eingelegt werden.

 

3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt
    Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                               montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                               donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                               freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 03.02.2007                gez. Saxe

                                                            Hansestadt Lübeck

                                                            Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.02.2007