Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hatte in ihrer Sitzung am 25.11.2004 beschlossen, die ca. 16x10m große Teilfläche der „Neue Querstraße“ - Gemarkung Innere Stadt, Flur 78, Flurstück 12/3 tlw. - gemäß nachstehendem Plan einzuziehen:
s. Anlage unten
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 28.02.2007 bis 28.03.2007 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.
Lübeck, den 19.02.2007
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister