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F-Plan/B-Plan 26.38.00: Rastatt-Straße/Günther-Quandt-Platz/Ottostraße/Wesloer Straße 113-117

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck 

hier:     

1.             Bekanntmachung der Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) Satz 2 i. V. mit § 1 (8) BauGB für die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck und den Bebauungsplan 26.38.00 – Rastattstraße/Günther-Quandt-Platz/Ottostraße –

2.             Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Wesloer Straße“ im Stadtteil Schlutup und den Bebauungsplan 26.38.00 – Wesloer Straße 113-117 – sowie der öffentlichen Auslegung der Entwürfe für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Wesloer Straße“ im Stadtteil Schlutup und den Bebauungsplan 26.38.00 – Wesloer Straße 113-117 – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.02.2007 beschlossen, dass die Aufstellungsbeschlüsse für die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck und den Bebauungsplan 26.38.00 – Rastattstraße/Günther-Quandt-Platz/Ottostraße – für das nachfolgend dargestellte Gebiet aufgehoben werden.

Gleichzeitig hat der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.02.2007 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Wesloer Straße“ im Stadtteil Schlutup und des Bebauungsplanes 26.38.00 – Wesloer Straße 113-117 – beschlossen.

 

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

 

Es liegen die folgenden umweltbezogenen Informationen vor:

-          umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Verfahren zur Behördenbeteiligung

-          Altlastengutachten

-          Herstellung einer Regenwasserentsorgung

-          Hydrogeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen die planungsrechtlichen und städtebaulichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil Schlutup, Gemarkung Schlutup, Flur 8 (RK 1972) und umfasst die Flurstücke 15/27, Teile von 25/4, 25/14, 25/22,52/1und Teile von 187/117.

 

Übersichtsplan (siehe Anlage unten)


Die Entwürfe der o.a. Bauleitpläne, bestehend aus der Planzeichnung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Wesloer Straße“ im Stadtteil Schlutup sowie der Begründung dazu bzw. aus der Planzeichnung - Teil A - , dem Text - Teil B - zum Bebauungsplan 26.38.00 – Wesloer Straße 113-117 – und der dazugehörigen Begründung und die o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan, liegen in der Zeit vom 14.03.2007 bis einschließlich 13.04.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Lübeck,  05.03.2007                        Hansestadt Lübeck

                                                             Der Bürgermeister

                                                             Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                             Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    06.03.2007