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Entwurf B-PLan 07.01.02 – Heiligen-Geist-Kamp/ehem. Busfahrerparkplatz

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan 07.01.02 – Heiligen-Geist-Kamp/ehem. Busfahrerparkplatz – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 05.03.2007 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 07.01.02 – Heiligen-Geist-Kamp/ehem. Busfahrerparkplatz – beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Es liegen an umweltbezogenen Informationen eine Baugrunduntersuchung, eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme und Empfehlung sowie eine artenschutzrechtliche Stellungnahme vor.

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die Voraussetzungen für eine 3-geschossige Geschäftshausbebauung geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Gertrud, Gemarkung St. Gertrud, Flur 9 und umfasst das Flurstück 137/12 sowie Teile der Flurstücke 621/134, 685/133, 164/12 und 161/16.

 

Übersichtsplan s. Anlage unten
 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 07.01.02 – Heiligen-Geist-Kamp/ehem. Busfahrerparkplatz – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung und die o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan, liegen in der Zeit vom 21.03.2007 bis einschließlich 20.04.2007 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


 

Lübeck, 12.03.2007                                                                  Hansestadt Lübeck

                                                                                                      Der Bürgermeister

                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.03.2007