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Öffentliche Auslegung des Umweltberichtes zum Entwurf des "Landschaftsplanes (LP) der Hansestadt Lübeck

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Landschaftsplanung der Hansestadt Lübeck 

 

Öffentliche Auslegung der Strategischen Umweltprüfung - Umweltbericht - zum Entwurf des Landschaftsplanes (LP) der Hansestadt Lübeck

gem. § 14 b Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. mit Anlage 3 Nr. 1.9  bzw. 1.8 UVPG i.V. mit § 6 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) und § 6 Abs. 3 Landesverordnung über Inhalte und Verfahren der örtlichen Landschaftsplanung (Landschaftsplan-VO).

 

Für den im Verfahren befindlichen Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck ist gem. UVPG eine strategische Umweltprüfung durchzuführen. Da die öffentliche Auslegung des Landschaftsplan-Entwurfes bereits im Jahr 2003 erfolgt ist, ist der inzwischen im Rahmen der strategischen Umweltprüfung erstellte Umweltbericht gesondert auszulegen.

 

Durch die Strategische Umweltprüfung sind die geplanten Ziele und Maßnahmen des Landschaftsplanes auf ihre positiven und negativen Auswirkungen auf bestimmte Schutzgüter zu untersuchen und zu bewerten.

Der Umweltbericht zum Landschaftsplan liegt in der Zeit vom 4.4.2007 bis einschließlich 4.5.2007 während der Zeiten: Montags bis einschließlich Mittwochs von 8.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 122-3923 oder 122-3965) auch außerhalb dieser Zeiten im Bereich Naturschutz der Hansestadt Lübeck, Moislinger Allee 3, im Flur des 3. Obergeschosses öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Während der Auslegungsfrist kann jede/r Bedenken und Anregungen schriftlich einreichen oder zur Niederschrift vorbringen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Abgabe schriftlicher Stellungnahmen bis einschließlich zum 18.5.2007.

 

Lübeck, den 3.4.2007                                                         Hansestadt Lübeck

                                                                                                Der Bürgermeister

                                                                                                Fachbereich 3 – Umwelt,

                                                                                                Sicherheit und Ordnung

                                                                                                Bereich Naturschutz

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    03.04.2007