Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein und des § 45 des Straßen-
und Wegegesetzes des Landes Schleswig- Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 631, 2004, S. 140), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.10.2005 (GVOBL. Schl.-H., S. 487) wird die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 30.04.1991 (Lübecker Nachrichten vom 19.05.1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 06.12.2004 (Lübecker Stadtzeitung vom 14.12.2004) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 29.03.2007 wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b) wird wie folgt neu gefasst:
„Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück
und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers (ausgenommen Radwege)“.
2. § 3 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
„die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten
sowie Radwege“.
3. In § 4 Abs. 1 wird folgender 3. Satz hinzugefügt:
„Streumittel sind von demjenigen zu entfernen, der die Streumittel aufgebracht hat“.
in der Reinigungsklasse I
die folgende Straßen aufgenommen
Twiete, Willy- Brandt- Allee
sowie die Straße Klingenberg gestrichen
die Straße Willy- Brandt- Allee gestrichen
in der Reinigungsklasse III
die Überschrift wie folgt neu gefasst:
„(1x wöchentliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile; Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 45 Abs. 2 StrWG, soweit diese Verpflichtung nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist)“
sowie die Straße Stichstraße ohne Namen zwischen Hohelandstraße Nr. 18 und Nr. 20 (ohne Verbindungsweg zur Klosterstraße) aufgenommen
und die folgenden Straßen Am Moislinger Baum, Herrenholz, Leimsiede gestrichen
die Überschrift wie folgt neu gefasst:
„(14- tägliche Reinigung der Fahrbahnen und Radwege, bei Verbindungswegen Reinigung aller Wegeteile; Schnee- und Glättebeseitigung im Rahmen des § 45 Abs. 2 StrWG, soweit diese Verpflichtung nicht nach § 5 der Straßenreinigungssatzung übertragen worden ist)“
sowie die folgenden Straßen aufgenommen
Eldeweg, Elmar- Limberg- Platz, Elswigstraße- Krummeck (Verbindungsweg zwischen Krummeck Nr. 22 und Nr. 24) , Geniner Ufer, Müritzweg, Peenestieg, Pellwormstraße
Warnowweg
und die folgenden Straßen gestrichen
Langeneßallee, Syltstraßedie Straße Klingenberg aufgenommen
die folgenden Straßen aufgenommen
Am Moislinger Baum, Herrenholz, Langeneßallee, Leimsiede, Syltstraße.
5. Diese Satzung tritt mit dem 01.04.2007 in Kraft.
Lübeck, den 29.03.2007
Der Bürgermeister