hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a (3) BauGB für den Bebauungsplan 01.11.03 – Clemensstraße – sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan 01.11.03 – Clemensstraße – nach § 3 (2) BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 23.04.2007 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 01.11.03 – Clemensstraße – beschlossen.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Durch den o. g. Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Gastronomie, Kunst, Kultur, Büros und Dienstleistungen geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Innenstadt, Flur 86 und umfasst die Grundstücke Clemensstraße 1 c – 7 (ungerade Hausnummern) und Clemensstraße 2 – 12 (gerade Hausnummern) sowie das Grundstück An der Untertrave 80.
Lübeck, 27.04.2007 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung