hier: 1. Bekanntmachung der Umstellung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 a
BauGB (beschleunigtes Verfahren)
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung des Areals und die Rechtsgrundlage zum Bau einer neuen Stadtteilbibliothek in Kombination mit einem Discount-Markt geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Kücknitz, Gemarkung Kücknitz, Flur 4 und umfasst die Flurstücke 30/337 sowie tlw. 62/98.
Übersichtsplan s. Anlage unten
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 29.02.03 – Solmitzstraße / Stadtteilzentrum – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung und die o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan, liegen in der Zeit vom 23.05.2007 bis einschließlich 22.06.2007 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübeck, 14.05.2007 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung