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Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 09.07.01 – Bornkamp sowie öffentliche Auslegung

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a (3) BauGB für den Bebauungsplan 09.07.01 – Bornkamp – sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan 09.07.01 – Bornkamp – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.05.2007 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 09.07.01 – Bornkamp – beschlossen.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Durch den o. g. Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die westliche Teilfläche der Bauflächen des Hangs des Wohngebietes Bornkamp modifiziert werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung Vorrade, Flur 2 und umfasst das Flurstück 335 tlw..

 
 

Übersichtsplan s. Anlage unten

 
 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 09.07.01 – Bornkamp – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung, liegen in der Zeit vom 23.05.2007 bis einschließlich 22.06.2007 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
 
 

Lübeck, 14.05.2007                       Hansestadt Lübeck

                                                          Der Bürgermeister

                                                          Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                          Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.05.2007