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Entwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 02.77.00– Kronsforder Allee / Einzelhandel

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 02.77.00– Kronsforder Allee / Einzelhandel – nach § 3 (2) BauGB
 
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 07.05.2007 die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 02.77.00– Kronsforder Allee / Einzelhandel – beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Es liegt an umweltbezogenen Informationen eine lärmtechnische Untersuchung vor.
 
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen  Voraussetzungen für die Realisierung eines Einzelhandelsstandortes geschaffen werden.
 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung St. Jürgen, Flur 10 und umfasst die Flurstücke 29/41, 29/44, 79/28, 60/4, 62/1 und 62/3.

 
 
Übersichtsplan s. Anlage unten
  
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 02.77.00– Kronsforder Allee / Einzelhandel – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung und die lärmtechnische Untersuchung, liegen in der Zeit vom 23.05.2007 bis einschließlich 22.06.2007 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
 
Lübeck, 14.05.2007             Hansestadt Lübeck
                                             Der Bürgermeister
                                             Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                             Bereich Stadtplanung
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    15.05.2007