Zusatzvereinbarung zur
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen
der Gemeinde Krummesse und der Hansestadt Lübeck
zu Straßen und Wegen in Krummesse Aufgrund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) ist nach der Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2006 und der Gemeindevertretung Krummesse vom 9.11.2006 sowie der Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 18.12.2006 zwischen
der Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bürgermeister,
und der Gemeinde Krummesse, vertreten durch den Bürgermeister,
sowie dem Kreis Herzogtum Lauenburg, vertreten durch den Landrat
und dem Amt Berkenthin, vertreten durch den Amtsvorsteher
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen worden, die die Herstellung, den Ausbau und die laufende Unterhaltung von öffentlichen Straßen und Wegen, die in den Gebieten der Gemeinde und der Stadt liegen und die damit im Zusammenhang stehende Erhebung von Gebühren und Beiträgen einschl. der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen und der Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung auf die Gemeinde Krummesse bzw. das Amt Berkenthin überträgt.
Der
§ 6 Abs. 2 dieser Vereinbarung wird mit dieser Zusatzvereinbarung geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Diese Vereinbarung wird durch Abdruck in den „Lübecker Nachrichten – Lauenburgische Ausgabe“, durch Abdruck in der „Lübecker Stadtzeitung“ und durch Abdruck im „Amtlichen Kreisblatt des Kreises Herzogtum Lauenburg“ bekannt gemacht.
Im Übrigen bleibt es bei den Festlegungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Lübeck, den 23.4.2007
| Krummesse, den 23.4.2007
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Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister
| Gemeinde Krummesse Der Bürgermeister
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Saxe
| Michaelis
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Berkenthin, den 23.4.2007
| Ratzeburg, den 23.4.2007
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Amt Berkenthin Der Amtsvorsteher
| Kreis Herzogtum Lauenburg Der Landrat
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Martens
| Krämer
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