Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von 18 Wohneinheiten als Doppelhäuser in Form einer Gruppenselbsthilfemaßnahme geschaffen werden. Es soll insbesondere Wohnraum für junge Familien bereitgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Kücknitz, Gemarkung Kücknitz, Flur 4 und umfasst die Flurstücke 58/735, 60/445, 60/444, 60/441, 58/663 und 58/736 tlw..
Übersichtsplan s. Anlage unten
Der Entwurf des Bebauungsplanes 29.02.02– Solmitzstraße / Festwiese – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung und der Grünordnungsplan sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan, liegen in der Zeit vom 23.05.2007 bis einschließlich 22.06.2007 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübeck, 14.05.2007 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung