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Festsetzung Grundsteuer A in der HL für Kj 2007

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Grundsteuer A in der Hansestadt Lübeck für das Kalenderjahr 2007

Der Hebesatz bei der Grundsteuer A ( 350 v. H. ) ist gegenüber dem Kalenderjahr 2006 in unveränderter Höhe festgesetzt worden ( Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 22.02.2007 ).
 
Die generelle Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2007 für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist damit nicht erforderlich.
 
Für die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag seit der letzten Bescheiderteilung ( Kalenderjahr 2002, in Einzelfällen auch später ) in gleicher Höhe fortbesteht, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2002 oder später veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 ( BGBl. I, Seite 965 ) durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
 
Die Grundsteuer 2007 ist wie folgt fällig:

1.  Zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel der
     Jahressteuer, soweit nicht Nr. 2 oder 3 Anwendung findet.
 
2.  Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,- EUR nicht übersteigt;
 
     am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn
     dieser 30,- EUR nicht übersteigt.
 
3.  Wenn von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz ( Jahreszahlung )
     Gebrauch gemacht worden ist, ist der Jahresbetrag zum 1. Juli fällig.
 
Sollten bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für 2007 in Einzelfällen erteilt worden sein, so sind die in diesen Bescheiden ausgewiesenen Beträge zu entrichten.
 
Bei Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge ergehen Grundsteueränderungsbescheide zum gegebenen Zeitpunkt.
 
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen dieselben Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
 
Diese Steuerfestsetzung kann durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Hansestadt Lübeck - Bereich Steuern -, Fischergrube 53, 23539 Lübeck, zu erheben.
 
 
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
- Bereich Steuern -

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.05.2007