hier:
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan 21.07.00 – Andersenring / Moisling Ost –
2. Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 21.07.00 – Andersenring / Moisling Ost –
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Lebensmittelmarktes geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 06.06.2007 bis einschließlich 13.06.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Ferner werden die für die Flächen des Planungsgebietes erarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung einschließlich ihrer voraussichtlichen Auswirkungen in einer öffentlichen Veranstaltung am 07.06.2007, um 19.00 Uhr, im Freizeitzentrum Moislinger Mitte "Haus für alle", Veranstaltungssaal, Moislinger Berg 2 in Lübeck, gesondert dargelegt. Dabei wird ebenfalls Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die erarbeiteten Planungsvorstellungen können bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden.
Lübeck, 04.06.2007 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung