HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für die Haushaltsjahre 2007 und 2008
Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 22.02.2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 werden
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| 2007 €
| 2008 €
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1.
| im Verwaltungshaushalt
| in der Einnahme auf
| 563.747.600
| 573.074.300
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| in der Ausgabe auf
| 715.217.100
| 733.251.900
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2.
| im Vermögenshaushalt
| in der Einnahme auf
| 125.153.600
| 147.644.600
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| in der Ausgabe auf
| 125.153.600
| 147.644.600
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festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 2007 €
| 2008 €
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1.
| der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| 39.890.200
| 47.222.900 *
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| davon innere Darlehen
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2.
| der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
| 27.451.300
| 23.362.800 *
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3.
| der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
| 300.000.000
| 300.000.000
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4.
| die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
| 2.863,45
| 2.863,45
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§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 %
2. Gewerbesteuer 430 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt
250.000 €. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 82 Abs. 1 S. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der
städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
| 2007 €
| 2008 €
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1.
| im Erfolgsplan
| die Erträge auf
| 22.741.600
| 22.681.600
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| die Aufwendungen auf
| 22.741.600
| 22.681.600
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| der Jahresverlust auf
| 0
| 0
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2.
| im Vermögensplan
| die Einnahmen auf
| 194.000
| 252.000
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| die Ausgaben auf
| 194.000
| 252.000
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3.
| der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| 0
| 0
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4.
| der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
| 0
| 0
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5.
| der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
| 2.700.000
| 2.700.000
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§ 6
Im Verwaltungshaushalt kann bei den in den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung bezeichneten Ausgaben in Höhe von 1.256.400 € für das Haushaltsjahr 200
7 und in Höhe von 995.400 € für das Haushaltsjahr 200
8 mit der Maßgabe verfügt werden, dass Zahlungen erst nach dem 1. Januar 2008 bzw. 1. Januar 2009 fällig werden (Vorausermächtigungen).
§ 7
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für die Jahre 2007 und 2008 auf 80 Mio. € festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 15.06.2007 für das Haushaltsjahr 2007 mit der Beschränkung
des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf einen Teilbetrag von 30.000.000 EUR
und
des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen
auf einen Teilbetrag von 23.000.000 EUR
erteilt.
*) Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Festsetzungen für das Haushaltsjahr
2008 wurde zurückgestellt.
Lübeck, 21. Juni 2007
Bürgermeister
Bekanntmachung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2007 und 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Finanzwirtschaft, Fleischhauerstraße 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
Lübeck, 21. Juni 2007
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister