Sonntag, 22.12.2024 4° C

Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck f. d. Haushaltsjahre 2007 u. 2008

HAUSHALTSSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK
für die Haushaltsjahre 2007 und 2008
 
 
Aufgrund der §§ 77 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom  22.02.2007 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
 
§ 1
 
Die Haushaltspläne für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 werden
 
 
 
 
2007

2008

1.
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
563.747.600
573.074.300
 
 
in der Ausgabe auf
715.217.100
733.251.900
 
 
 
 
 
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
125.153.600
147.644.600
 
 
in der Ausgabe auf
125.153.600
147.644.600
          festgesetzt.
 
 
§ 2
 
Es werden festgesetzt:
2007

2008

1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
39.890.200
47.222.900 *
 
davon innere Darlehen
 
 
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
27.451.300
23.362.800 *
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
300.000.000
300.000.000 
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
 
2.863,45
 
2.863,45 
 
§ 3
 
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
          1.          Grundsteuer
                    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      350 %
                    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)      460 %
          2.          Gewerbesteuer          430 %
 
§ 4
 
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 €. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
 
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 82 Abs. 1 S. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
 
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
 
2007

2008

1.
im Erfolgsplan
die Erträge auf
22.741.600
22.681.600
 
 
die Aufwendungen auf
22.741.600
22.681.600
 
 
der Jahresverlust auf
0
0
 
 
 
 
 
2.
im Vermögensplan
die Einnahmen auf
194.000
252.000
 
 
die Ausgaben auf
194.000
252.000
 
 
 
 
 
3.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
0
0
 
 
 
 
4.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0
0
 
 
 
 
5.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
2.700.000
2.700.000
 
§ 6
 
Im Verwaltungshaushalt kann bei den in den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung bezeichneten Ausgaben in Höhe von 1.256.400 € für das Haushaltsjahr 2007 und in Höhe von 995.400 € für das Haushaltsjahr 2008 mit der Maßgabe verfügt werden, dass Zahlungen erst nach dem 1. Januar 2008 bzw. 1. Januar 2009 fällig werden (Vorausermächtigungen).
 
§ 7
 
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für die Jahre 2007 und 2008 auf 80 Mio.  € festgesetzt.
 
_______________________
 
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 15.06.2007 für das Haushaltsjahr 2007 mit der Beschränkung
 
des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf einen Teilbetrag von 30.000.000 EUR
 
und
 
des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen
auf einen Teilbetrag von 23.000.000 EUR
 
erteilt.
 
*) Die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Festsetzungen für das Haushaltsjahr
2008 wurde zurückgestellt.
 
Lübeck, 21. Juni 2007
Bürgermeister
 

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2007 und 2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jede/r kann während der üblichen Servicezeiten im Bereich Finanzwirtschaft, Fleischhauerstraße 20, 23552 Lübeck, Einsicht nehmen.
 
Lübeck, 21. Juni 2007
 
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
 
 
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    03.07.2007