Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Bebauungsplanes 04.38.01
– Lohmühle – Sportanlagen – Park + Ride (1. Änderung) – nach § 10 (3) BauGB
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 30.03.2006 den Bebauungsplan 04.38.01 – Lohmühle – Sportanlagen – Park + Ride (1. Änderung) – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Übersichtsplan
Der v. g. Bebauungsplan tritt mit Beginn des 18.07.2007 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an auf Dauer im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, während der Servicezeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB).