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Automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet

Öffentliche Bekanntmachung 

 
Automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet
hier: Öffentliche Bekanntmachung des Widerspruchsrechts gem. § 27 Abs. 2 des Landesmeldegesetzes für Schl.-H. – LMG -
 
 
Nach § 27 Abs. 2 LMG kann die Hansestadt Lübeck Privatpersonen Auskünfte aus dem Melderegister über Familienname, Vorname, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen (einfache Melderegisterauskünfte). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohnerinnen und Einwohner begehrt.
 
Die Hansestadt Lübeck darf solche einfachen Melderegisterauskünfte auch im Wege des automatisierten Dartenabrufs über das Internet erteilen. Die Einwohnerinnen und Einwohner können dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen.
Der Widerspruch ist –möglichst schriftlich – bei der Meldestelle, Dr.-Julius-Leber-Str. 46-48, 23539 Lübeck, Servicezeiten montags und dienstags von 8.00 – 14.00 Uhr, mittwochs geschlossen, donnerstags von 8.00 – 18.00 Uhr, freitags von 8.00 – 12.00 Uhr, einzulegen.
 
Bis zum Eingang des Widerspruchs können die erwähnten Melderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Datenabrufs über das Internet verwendet werden.
 
Einfache Melderegisterauskünfte über das Internet wird die Stadtverwaltung frühestens ab 01.09.07 erteilen.
 
Lübeck, den  03.07.07
 
 
Der Bürgermeister
 
 
Bernd Saxe
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Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.07.2007