Die Entwürfe der o. a. Bauleitpläne, bestehend aus der Planzeichnung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud sowie der Begründung dazu bzw. aus der Planzeichnung - Teil A - , dem Text - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 08.54.00 – Brandenbaumer Landstraße und der dazugehörigen Begründung und die o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Bauleitplänen liegen in der Zeit vom 25.07.2007 bis einschließlich 24.08.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübeck, 16.07.2007 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister