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Auslegung d. Entwürfe f. d. 56. Änderung d. F-planes/B-Plan 08.56.00 der HL f. d. Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße"

 
AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
 
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
 
 
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe für die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08.54.00 – Brandenbaumer Landstraße gemäß § 3 (2) BauGB
 
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 09.07.2007 die öffentliche Auslegung der 56. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 08.54.00 – Brandenbaumer Landstraße beschlossen.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Es liegen an umweltbezogenen Informationen ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie ein Lärmschutzgutachten vor.
 
Durch die o. g. Bauleitplane sollen insbesonder die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes geschaffen werden.
 
Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil St. Gertrud, Gemarkung Schlutup und umfasst in Teilen das Flurstück 29/12 der Flur 14.
 

Übersichtsplan


 
 (siehe Anhang)
 


Die Entwürfe der o. a. Bauleitpläne, bestehend aus der Planzeichnung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Brandenbaumer Landstraße“ im Stadtteil St. Gertrud sowie der Begründung dazu bzw. aus der Planzeichnung - Teil A - , dem Text - Teil B - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 08.54.00 – Brandenbaumer Landstraße und der dazugehörigen Begründung und die o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Bauleitplänen liegen in der Zeit vom 25.07.2007 bis einschließlich 24.08.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
 

Lübeck,  16.07.2007                        Hansestadt Lübeck

                                                             Der Bürgermeister
                                                             Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                             Bereich Stadtplanung
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.07.2007
Anlagen