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Widmung von Gemeindestraßen: Verkehrsflächen in der Ferienhausanlage auf dem Priwall

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

1.       Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 09.07.2007 folgende Widmungsverfügung erlassen:

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996 (GVOBl. Schl.-H. , S. 413), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.10.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 517), werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.06.2007 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:

 

Gemarkung: Trave u. Dassower See
Flur:
Flurstücke:
Meeresrauschen (Planstraße 752)
1
15/48 tlw.
Strandblick (Planstraße Nr. 753)
 
375 tlw.
Frische Brise (Planstraße Nr. 755)
 
375 tlw.
Morgensonne (Planstraße Nr. 757)
 
375 tlw.
Abendrot (Planstraße Nr. 758)
 
375 tlw.

Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. 1, Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße.

2.       Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch erhoben werden.
  1. Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.


Lübeck, den 09.07.2007


gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.07.2007