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Auslegung d. Entwurfes f. d. vorhabenbezogenen Bebauungsplan 33.04.00 – Ferienhausanlage Priwall, TB III – Dörfer 4 - 6

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 
hier:   Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 33.04.00 – Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III – Dörfer 4 bis 6 – nach § 3 (2) BauGB
 
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 09.07.2007 die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 33.04.00 – Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III – Dörfer 4 bis 6 – beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Es liegen an umweltbezogenen Informationen ein Grünordnungsplan, biologische Erhebungen, Gutachten für Bodensondierungen, Verkehrsgutachten und Vorprüfungen zu Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habitate) vor.
 

Durch den vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen und städtebaulichen Voraussetzungen für die Errichtung eingeschossiger Ferienhäuser geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Travemünde, Gemarkung Trave und Dassower See, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 15/33, 15/11 und 15/48.

 
 
 

Übersichtsplan

 

(siehe Anlage) 
 
 
 
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 33.04.00 – Ferienhausanlage Priwall, Teilbereich III – Dörfer 4 bis 6 – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung, den o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan, liegen in der Zeit vom 02.08.2007 bis einschließlich 03.09.2007 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Anregungen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Lübeck, 23.07.2007             Hansestadt Lübeck
                                                 Der Bürgermeister
                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                 Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.07.2007
Anlagen