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Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB f. d. B-Plan 29.29.00 - Schlesienring/Bauspielplatz

AMTLICHE  BEKANNTMACHUNG
 
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
 
 
hier:  Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 29.29.00 - Schlesienring/Bauspielplatz
 
Für die in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden:
 

Bebauungsplan 29.29.00 - Schlesienring/Bauspielplatz –

 
 

Übersichtsplan

(siehe Anlage)


 
 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Haupt-/Gemeinschaftshauses geschaffen werden. Zudem soll im Zuge der Planaufstellung das gesamte Gelände als Bau- und Geschichtsspielplatz, mit all seinen Gebäuden und Freiflächen, planungsrechtlich gesichert werden.

 
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 28.08.2007 bis einschließlich 10.09.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
 
 
 
Lübeck,  20.08.2007                                                            Hansestadt Lübeck
                                                                                                 Der Bürgermeister
                                                                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                 Bereich Stadtplanung
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.08.2007
Anlagen