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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 28.05.01 – Gewerbegebiet ehemaliges Metallhüttengelände

 

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck


hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für den

Bebauungsplan 28.05.01 – Gewerbegebiet ehemaliges Metallhüttengelände –
 
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 03.09.2007 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 28.05.01 – Gewerbegebiet ehemaliges Metallhüttengelände – aufgestellt wird.
 
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13 a (1) Nr. 2 BauGB wird im Hinblick auf die Umweltauswirkungen eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.
 
Übersichtsplan s. Anlage unten
 
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Industriegebietes im südöstlichen Bereich des Plangebietes und eines Gewerbegebietes mit dem Ausschluss von Einzelhandelsflächen auf den restlichen Flächen zu schaffen.
 
 
 
Lübeck, 10.09.2007             Hansestadt Lübeck
                                             Der Bürgermeister
                                             Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                             Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.09.2007
Anlagen