Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans
2010 und den Entwürfen der Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur
Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Mit Runderlass vom 23. Juni 2015 (Amtsbl. Schl.-H. S. 772), zuletzt geändert durch Runderlass vom 29. April 2016 (Amtsbl. Schl.-H. S. 424), hat die Landesplanungsbehörde durch Bekanntmachung ihrer allgemeinen Planungsabsichten die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet.
Die Landesregierung hat am 6. Dezember 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des LEP zum Sachthema Windenergie und die Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III zum Sachthema Windenergie sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Das Beteiligungsverfahren ist durch Bekanntmachung im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 27. Dezember 2016 (Amtsbl. Schl-H. S. 1853) eingeleitet worden.
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Kreise, kreisfreien Städte und die weiteren Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes (LaplaG) in der Fassung vom 27. Januar 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 8), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 132), und § 10 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) an der Aufstellung der Teilfortschreibung des LEP und der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III beteiligt.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 15. Februar 2017 bis zum 31. Mai 2017 in den Verwaltungen der Kreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden. Die Auslegungszeiten bei den Ämtern und amtsfreien Gemeinden werden örtlich bekanntgegeben.
Die Planunterlagen umfassen:
Sie liegen
in der Zeit vom 15.02.2017 bis zum 17.03.2017
im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), während der Servicezeiten montags und dienstags jeweils von 08.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.
Stellungnahmen können
per E-Mail an die E-Mail-Adresse: windenergiebeteiligung@stk.landsh.de,
per Post an die Adresse:
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung, Personal, Haushalt
Projektgruppe LPW
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden oder der Landesplanungsbehörde abgegeben werden. Nach § 5 Abs. 7 LaplaG besteht bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung oder einer Äußerung in elektronischer Form.
Das Beteiligungsverfahren wird zusätzlich als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Unterlagen können für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung unter
www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung
eingesehen werden. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal zu nutzen. Dieses steht bis einschließlich 30. Juni 2017 zur Verfügung.
Alle abgegebenen Stellungnahmen werden in das Online-Beteiligungsportal eingepflegt. Hinweise zum Datenschutz können bei den auslegenden Stellen sowie im Internet eingesehen werden.
Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren finden Sie unter:
www.schleswig-holstein.de/windenergie .
Lübeck, 06.02.2017 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung