AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich "Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West“ im Stadtteil Travemünde und des Bebauungsplanes 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen / Baggersand gemäß § 3 (2) BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 17.09.2007 die öffentliche Auslegung der 22. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West“ im Stadtteil Travemünde und des Bebauungsplanes 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen / Baggersand beschlossen.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Es liegen an umweltbezogenen Informationen der Grünordnungsplan mit Bestandsanalyse und Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung, die Faunistische Potenzialanalyse, die schalltechnische Untersuchung, die historisch-deskriptive Altlastenerfassung mit Gefährdungsabschätzung und die Baugrunduntersuchung vor.
Durch die o.g. Bauleitplane sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung der vorhandenen Nutzungen innerhalb des Plangebietes wie Jachthäfen bzw. Marinas, Bootswerften und andere auf Wassersport bezogene Nutzungen geschaffen und Flächen für notwendige Erweiterungen bereitgestellt werden.
Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil Travemünde, Gemarkung Travemünde, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 78/8, 78/9 tlw., 78/10, 83/3, 83/6, 83/9, 83/10, 83/43, 83/51, 83/73, 83/76 tlw., 83/78, 83/82, 83/83, 83/84, 83/85, 83/88, 83/92, 83/93, 83/103 tlw., 83/105 tlw., 83/106 tlw., 83/107, 83/108, 83/109, 83/110, 83/111, 83/112, 86/3, 86/6, 86/7 und Gemarkung Rönnau, Flur 2, Flurstücke 83/2 tlw., 83/3 tlw., 63/5, 64/25.
Übersichtsplan
Plan (siehe Anlage) Dier Entwürfe der o.a. Bauleitpläne, bestehend aus der Planzeichnung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Fischereihafen / Baggersand – Teilbereich West“ im Stadtteil Travemünde sowie der Begründung dazu bzw. aus der Planzeichnung - Teil A - , dem Text - Teil B - zum Bebauungsplan 32.07.00 – Teilbereich West – Fischereihafen / Baggersand und der dazugehörigen Begründung und die o. g. umweltbezogenen Informationen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Bauleitplänen liegen in der Zeit vom
26.09.2007 bis einschließlich 26.10.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen
schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübeck, 24.09.2007 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung