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Einziehungsverfügung Breite Straße

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 13.09.2007 beschlossen, folgende Verkehrsflächen gemäß nachstehendem Plan einzuziehen:

·         Gemarkung Innere Stadt, Flur 82, Flurstücke 76/10 tlw., 19/11 tlw., 75/11 tlw. –

Teilflächen der öffentlichen Straßen: Breite Straße und Beckergrube

 

Plan (siehe Anlage)

 

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 26.09.2007 bis 24.10.2007 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                               montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
                               donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
                               freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

für alle zur Einsicht aus.

Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.

Lübeck, den 18.09.2007
gez. Saxe                                                                  Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.09.2007
Anlagen