Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 04.10.01 Ziegelstraße / Weidekamp (1. Änderung)
A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier:Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a (3) BauGB für den Bebauungsplan 04.10.01 – Ziegelstraße / Weidekamp – (1. Änderung)
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 17.09.2007 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 04.10.01 – Ziegelstraße / Weidekamp – (1. Änderung) aufgestellt wird.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13 a (1) Nr. 2 BauGB wird im Hinblick auf die Umweltauswirkungen eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Es werden keine wesentlichen Umweltauswirkungen erwartet, da das Gebiet bereits vollständig baulich überplant ist und mit der Änderung ausschließlich Regelungen zum Umfang von Einzelhandelseinrichtungen getroffen werden.
Übersichtsplan
Plan (siehe Anlage)
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausschluss von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen zu schaffen.
Lübeck, 24.09.2007 Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister Fachbereich 5 – Planen und Bauen Bereich Stadtplanung