Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den
Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und die zugehörige 127. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck im Stadtteil St. Gertrud
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.09.2016 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und die zugehörige 127. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck aufgestellt werden.
Das Plangebiet liegt etwa 2,5 km östlich der Lübecker Altstadtinsel im Stadtteil St. Gertrud, Stadtbezirk Marli / Brandenbaum.
Der räumliche Geltungsbereich der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – .
Begrenzt wird das ca. 10,5 ha große Plangebiet im Norden durch den geschützten Land-schaftsbestandteil Lauerhofer Feld sowie im Nordwesten durch die jenseits der Schlutuper Straße gelegene Sportanlage des Turn- und Sportvereines von 1893 e.V., im Osten durch die verbleibenden Flächen der Kleingartenanlage Lauerhof, im Süden durch die St.-Philippus-Kirche mit der dahinter liegenden Kindertagesstätte und den Grünzug zwischen der Wohnsiedlung Brandenbaum und der Kleingartenanlage und im Westen durch die Kleingartenanlage zwischen dem ehemaligen Autohaus Kittner und der Albert-Schweitzer-Schule.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereiches zeigt der Übersichtsplan.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld – und der zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.
(siehe Anlage unten)
Lübeck, 06.02.2017 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung