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Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 25. Mai 2008

Amtliche Bekanntmachung

 

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 25. Mai 2008
 

Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) in der z. Z. gültigen Fassung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 25. Mai 2008 auf.

 

Die Hansestadt Lübeck ist in 27 Wahlkreise eingeteilt. Gemäß § 8 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) sind insgesamt 49 Vertreterinnen und Vertreter in die Bürgerschaft zu wählen. In jedem der 27 Wahlkreise werden eine unmittelbare Vertreterin bzw. ein unmittelbarer Vertreter und im Wahlgebiet (Hansestadt Lübeck) insgesamt 22 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt.

 

Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter (unmittelbare Wahlvorschläge) können einreichen:

1.      Parteien, im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien),

2.      Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen),

3.      Wahlberechtigte.

Listenwahlvorschläge können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.

 

Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebiets nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt.

 

Innerhalb des Wahlgebietes kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

 

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

 

Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, in der Hansestadt Lübeck wahlberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes alle Bürgerinnen der Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) wählbar.

 

Die Wahlvorschläge sind schriftlich in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6 (Haus „Trave“, Erdgeschoss, Zimmer 0.021), 23560 Lübeck, bis spätestens 07. April 2008, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist), einzureichen. Dort können auch die erforderlichen amtlichen Formulare für die Wahlvorschläge angefordert werden (Tel.: 0451 / 122-1267 und -1240, e-Mail: wahlen@luebeck.de).

 

Ich empfehle, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

 

Maßgebend für die Form und den Inhalt der Wahlvorschläge und ihrer Anlagen sind die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung. Diese können während der üblichen Service-Zeiten in der Dienststelle des Gemeindewahlleiters oder im Internet unter http://wahlen.luebeck.de eingesehen werden.

 

Lübeck, den 01. Oktober 2007

 
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister
 
 
 
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.10.2007