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Einziehung von Verkehrsflächen: Gemarkung Innere Stadt, Flur 58, Flurstücke 58, 60 und 61 – Teilfläche An der Obertrave

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 13.09.2007 beschlossen, folgende Verkehrsflächen gemäß nachstehendem Plan einzuziehen:

·   Gemarkung Innere Stadt, Flur 58, Flurstücke 58, 60 und 61 –  Teilfläche der öffentlichen Straße „An der Obertrave“ (Grundfläche/Gebäude der Servicestation

 
Übersichtsplan siehe Anlage

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 10.10.2007 bis 07.11.2007 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                        montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                        donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
                        freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

für alle zur Einsicht aus.

Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.

Lübeck, den 20.09.2007
gez. Saxe                                                                          Siegel
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    09.10.2007
Anlagen