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Bekanntmachung der öffentl. Auslegung d. Entwurfes f. d. Bebauungsplan 03.61.00 – Moislinger Allee / Töpferweg –

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 
hier:   Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan 03.61.00 – Moislinger Allee / Töpferweg – nach § 3 (2) BauGB
 
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 05.11.2007 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 03.61.00 –Moislinger Allee / Töpferweg – beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz, Gemarkung St. Lorenz, Flur 12 und umfasst die Flurstücke 69/28, 69/30, 69/32, 69/34, 69/35 sowie 69/37.


 
Übersichtsplan 
 
 (siehe Anlage) 


 
Der Entwurf des Bebauungsplanes 03.61.00 – Moislinger Allee / Töpferweg – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom 21.11.2007 bis einschließlich 21.12.2007 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
 
Lübeck, 12.11.2007             Hansestadt Lübeck
                                                 Der Bürgermeister
                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                 Bereich Stadtplanung
Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.11.2007
Anlagen