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B-Plan:22.56.01:Herrenholz Nord

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:                     Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und
                            13 a (3) BauGB für den Bebauungsplan 22.56.01 – Herrenholz Nord – (1. Änderung)

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.11.2007 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 22.56.01 – Herrenholz Nord – (1. Änderung) aufgestellt wird.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB abgesehen. Gem. § 13 (2) Nr.3 BauGB wird der Öffentlichkeit ab sofort Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung im Bereich Stadtplanung gegeben.

 

Gem. § 13 a (3) BauGB wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom 03.12.2007 bis einschließlich 14.12.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zur Unterrichtung (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) und zur Äußerung gegeben.

 

 

Übersichtsplan s. Anlage

 

 

Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ca. 15 Lkw-Stellplätze zu schaffen.

 

 

 

Lübeck, 26.11.2007             Hansestadt Lübeck

                                                 Der Bürgermeister

                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                 Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.11.2007
Anlagen