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B-Plan 28.05.01: Gewerbegebiet ehem. Metallhüttengelände

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

 

hier:         Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
                 Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan
28.05.01 –
                 Gewerbegebiet ehemaliges Metellhüttenbgelände –

Für die in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden:

 

Bebauungsplan 28.05.01 – Gewerbegebiet ehemaliges Metellhüttenbgelände –

 

 

 

Übersichtsplan s. Anlage

 

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die nur in Industriegebieten zulässig sind, auf Teilflächen des Bebauungsplanes gesichert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 03.12.2007 bis einschließlich 14.12.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 

Lübeck,  26.11.2007                        Hansestadt Lübeck

                                                             Der Bürgermeister

                                                             Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                             Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    27.11.2007
Anlagen