Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Satz 1 BauGB für den Bebauungsplan 28.05.01 –
Gewerbegebiet ehemaliges Metellhüttenbgelände –
Für die in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan aufgestellt werden:
Bebauungsplan 28.05.01 – Gewerbegebiet ehemaliges Metellhüttenbgelände –
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die nur in Industriegebieten zulässig sind, auf Teilflächen des Bebauungsplanes gesichert werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 03.12.2007 bis einschließlich 14.12.2007 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer), Erdgeschoss, durch Aushang der erarbeiteten Planungsvorstellungen Gelegenheit zu weiterer Information (Ziel, Zweck und Auswirkung der Planung) sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Lübeck, 26.11.2007 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung