Örtliche Bekanntmachung
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck als untere Naturschutzbehörde (UNB) hat dem Büro „Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH (GFN)“ den Auftrag erteilt, naturschutzfachliche Daten über Vorkommen von Brutvögeln zu erheben. Die von der UNB beauftragten Mitarbeiter des o.g. Büros werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von Februar bis September des Jahres 2017 die notwendigen Begehungen vornehmen. Die Kartierungsarbeiten werden im Westen des Stadtgebietes im Raum Groß Steinrade, Schönböcken, Krempelsdorf und Roggenhorst durchgeführt.
Die Beauftragten dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und nach Ankündigung durch diese örtliche Bekanntmachung Bestandserhebungen vornehmen gem.
§ 49 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz.
Die Personen können sich als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde (UNB) ausweisen. In diesem Zusammenhang bittet die UNB die betroffene Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen.
Lübeck, den 09.02.2017
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
als untere Naturschutzbehörde