5. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere
Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2007
Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung
vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 4. Änderung vom 01.12.2006 (Lübecker Stadtzeitung vom 12.12.2006) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 29.11.2007 wie folgt geändert:
1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 01.12.2006 werden wie folgt geändert:
Tarif-Nr. Entgelttatbestand EURO
Fachbereich Bürgermeister
1.-5. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
6.-6.8. unverändert
Gesundheitsamt
7. Durchführung einer angeordneten Desinfektion
a) Grundgebühr für ½ Std. 33,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 11,50
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
8. Durchführung von Schädlingsbekämpfung
a) Grundgebühr für ½ Std. 33,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 11,50
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
9. Reisemedizinische Impfungen/Impfungen, soweit sie nicht
nach § 20 IFSG unentgeltlich vorzunehmen sind
a) Impfung 1 40,00
b) Parallelimpfungen 28,00
c) für die Impfstoffe Auslagenersatz
10. unverändert
Fachbereich Kultur
11.-21. unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
22. unverändert
Teil II:
Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.
23.-28. unverändert
2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 30.11.2007
Bernd Saxe
Bürgermeister