5. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2007
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabenge-
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. S.-H., S. 362) wird die Verwaltungsge- bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 01.12.2006 (Lübecker Stadtzeitung vom 12.12.2006) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 29.11.2007 wie folgt geändert:
1. Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung
vom 01.12.2006 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische
Gebühren ergänzt:
Teil I Bereichspezifische Gebühren
Tarif-Nr. Gebührentatbestand EURO
Fachbereich Bürgermeister
1.-5. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
6. unverändert
Soziale Sicherung/Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
7. a) Regelgebühr
- Erste Beratung 17,00
- Jede weitere Beratung (in derselben Sache) 9,00
b) Ermäßigte Gebühr für Empfängerinnen/Empfänger von Hilfe
zum Lebensunterhalt und Leistungen der Grundsicherung
nach dem SGB XII, Empfängerinnen/ Empfänger von
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II, Studentinnen/Studenten
und vergleichbare Personen
- Erste Beratung 7,00
- Jede weitere Beratung (in derselben Sache) 3,00
8. bisher 9., sonst unverändert
Gesundheitsamt
9. Gesundheitsdienstgesetz (GDG vom 14.12.2001)
Amtliche Gutachten und Zeugnisse gem. § 13 des
Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)
9.1. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten ohne ärztliche 63,00
Untersuchung gem. § 13 GDG
9.2. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten mit ärztlicher
Untersuchung gem. § 13 GDG
Grundgebühr für ½ Std. 94,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 47,00
zzgl. nicht von 9.1. und 9.2. erfasste zusätzliche Laborkosten
10. bisher 11. , sonst unverändert
11. Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (BestattG)
11.1. Erlaubnis zur Überschreitung der Frist zur Überführung 25,00
einer Leiche in einen Leichenraum gem. § 10 (1) BestattG
11.2. Ausstellung eines Leichenpasses gem. § 11 (5) BestattG 39,00
11.3. Durchführung der 2. Leichenschau einschl. der Beschei- 56,00
nigung über die Freigabe zur Einäscherung der Leiche
gem. § 17 (3) BestattG
11.4. Erlaubnis zur Überschreitung der Frist zur Erd- oder Feuerbe- 25,00
stattung und zur Beisetzung einer Urne gem. § 16 (1) BestattG
11.5. Genehmigung zur Aus- und/oder Umbettung einer Leiche 49,00
gem. § 25 (1) BestattG
11.6. Gebühr für die Ersatzvornahme für ordnungsrechtliche
Bestattungen gem. § 13 (2) BestattG
(Der Erstattungsanspruch gem. § 13 (2) BestattG bleibt unberührt.)
Grundgebühr für ½ Std. 23,00
jede weitere ¼ Std. zzgl. 11,50 Die Gebühr beträgt maximal 184,00
12. Infektionsschutzgesetz (IFSG)
12.1. bisher 13.1., sonst unverändert
12.2. Erlaubnis oder Ablehnung für Tätigkeiten mit Krankheitserregern (§ 44 IFSG)
Grundgebühr für ½ Std. 75,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 37,50
12.3. bisher 13.3., sonst unverändert
12.4. Hygienebegehungen bei privaten Trägern gem. § 16 IFSG
a) Hygienebegehungen bei privaten Trägern bei Teilnahme einer Ärztin/eines Arztes (2001)
Grundgebühr für ½ Std. 75,00 jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 37,50
b) Hygienebegehungen bei privaten Trägern nach § 36 IFSG
Grundgebühr für ½ Std. 34,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 17,00
13. Trinkwasserverordnung (TVO)
13.1. Besichtigung von Wasserversorgungsanlagen (§§ 18 u.19 TVO) Entnahme einer Wasserprobe
aus Trinkwasserversorgungsanlagen von Wasser- und Luftfahrzeugen sowie aus
Versorgungsfahrzeugen für den Flughafenbetrieb zzgl. Auslagen für die Wasseranalyse
Grundgebühr für ½ Std. 33,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 16,50
14. bisher 15., sonst unverändert
15. bisher 16., sonst unverändert
16. bisher 17., sonst unverändert
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
17. bisher 18., sonst unverändert
18. bisher 19., sonst unverändert
19. bisher 20., sonst unverändert
20. bisher 21., sonst unverändert
21. bisher 22., sonst unverändert
22. bisher 23., sonst unverändert
23. bisher 24., sonst unverändert
Umweltschutz
24. bisher 25., sonst unverändert
25. Infektionsschutzgesetz (IFSG) (Trinkwasser/ Einrichtungen des Badewesens)
25.1. bisher 26.1., sonst unverändert
25.2. Einrichtungen des Badewesens
a) Entnahme einer Wasserprobe aus Schwimm- und
Badebecken, Badestellen an oberirdischen Gewässern
und Küstengewässern 5,00 bis 25,00
b) Ermittlung des pH-Wertes, des Chlorgehaltes oder des
Redox - Potentials an Ort und Stelle bei Wasserunter-
suchungen nach Ziffer 25.2.a) je Einzelermittlung 5,00 bis 8,00
c) Ermittlung des Aluminiums- und Nitratgehaltes an Ort
und Stelle bei Wasseruntersuchungen nach Ziffer 25.2.a),
je Einzelermittlung 7,00 bis 10,00
d) Besichtigung von Schwimm- und Badebecken einschließ-
lich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen 20,00 bis 100,00
26. bisher 27., sonst unverändert
27. bisher 28., sonst unverändert
Fachbereich Kultur
Schule und Sport
28. Zweitausfertigung eines Zeugnisses nach Verlust des 8,00
Originals
Fachbereich Planen und Bauen
29. bisher 30., sonst unverändert
30. bisher 31., sonst unverändert
31. bisher 32., sonst unverändert
32. bisher 33., sonst unverändert
Bauordnung
alt 34. und 35. streichen
33. bisher 36., sonst unverändert
Verkehr
34. bisher 37., sonst unverändert
35. Staßendatenbank und Straßenkataster
35.1. Ausgabe analoger Auszüge, auch als pdf-Datei
- technischer Daten aus der Straßendatenbank
- Pläne aus den Rechtsdaten des Straßenkatasters
(wenn nicht Tarifstelle 36.2.)
Papier
- DIN A 4 3,60
- DIN A 3 4,10
- DIN A 2 4,60
35.2. bisher 38.2., sonst unverändert
36. Amtliche Grundlagenkarten und digitale Datensätze
36.1. bisher 39.1, sonst unverändert
36.2. Ausgabe digitaler Grundlagenkarten
36.2.1. auf Papier/als pdf-Datei je Auszug
a) auf Basis der „Automatisierten Landschaftskarte“ (ALK)
im Format: Papier
- DIN A 4 12,00
- DIN A 3 17,00
- DIN A 2 oder bis 0,40 m² 24,00
- DIN A 1 oder bis zu 0,70 m² 32,00
- mit einem Format größer als 0,70 m²: je angefangenen m² 42,00
b) auf Basis der „Digitalen Stadtgrundkarte“ (DSGK:
reduzierte ALK-Inhalte plus Topografiedaten)
c) auf Basis des digitalen Planes der klassifizierten Straßen
(Grundlage: ALK plus Topografie):
- DIN A 4 36,00 - DIN A 3 51,00 - DIN A 2 oder bis 0,40 m² 72,00
EURO
- DIN A 1 oder bis zu 0,70 m² 96,00
- mit einem Format größer als 0,70 m²: je angefangenen m² 126,00
Für digitale Grundlagenpläne auf Folie wird jeweils der doppelte Betrag fällig.
36.2.2. als digitaler Datensatz auf maschinenlesbarem Datenträger
(Diskette, DAT-Band, CD usw.) oder per eMail
36.2.21. im Standard-Datenformat EDBS (Einheitliche Datenbankschnitt-
stelle) in den Ausprägungen BZSN (Bezieher-Sekundärnachweis),
BSPE (Benutzung Speichereinheiten)
a) auf Basis der „Automatisierten Liegenschaftskarte“ (ALK)
Pauschalgebühr 50,00
b) auf Basis der „Digitalen Stadtgrundkarte“ (DSGK:
reduzierte ALK-Inhalte plus Topografiedaten):
Grundgebühr: 25,00
zzgl. je Topografie-Koordinate der EDBS-Datei 0,03 Mindestgebühr 50,00
36.2.22. im Sonderformat DXF (Data-Exchange Format) nach Daten-
Konvertierung, sowie als dwg, jpg, wmf, bmp, pdf:
a) auf Basis der “Automatisierten Liegenschaftskarte” (ALK)
Pauschalgebühr 75,00
b) auf Basis der „Digitalen Stadtgrundkarte“ (DSGK:
reduzierte ALK-Inhalte plus Topografiedaten)
Grundgebühr: 50,00 zzgl. je Topografie-Koordinate der EDBS-Datei 0,03 Mindestgebühr 75,00
c) auf Basis des Planes der klassifizierten Straßen 0,03
je kbyte der DWG-Datei
37. bisher 40., sonst unverändert
38. bisher 41., sonst unverändert
39. bisher 42., sonst unverändert
40. bisher 43., sonst unverändert
41. bisher 44., sonst unverändert
42. bisher 45., sonst unverändert
Teil II
Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Tarif-Nr. Gebührentatbestand
43. bisher 46., sonst unverändert.
44. bisher 47., sonst unverändert
45.a.-d. bisher 48.a.-d., sonst unverändert
alt 48. e.-f. streichen
46. bisher 49., sonst unverändert
47. bisher 50., sonst unverändert
48. bisher 51., sonst unverändert
49. bisher 52., sonst unverändert
50. bisher 53., sonst unverändert
51. bisher 54., sonst unverändert
52. bisher 55., sonst unverändert
2. Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 30.11.2007
Bernd SaxeBürgermeister