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Öffentliche Auslegung Entwurf B-Plan 28.05.01: Gewerbegebiet ehm. Metallhüttengelände

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:            Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan 28.05.01 –
                    Gewerbegebiet ehemaliges Metallhüttengelände – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 03.12.2007 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 28.05.01 – Gewerbegebiet ehemaliges Metallhüttengelände – beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die nur in Industriegebieten zulässig sind, auf Teilflächen des Bebauungsplanes gesichert werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Kücknitz, Gemarkung Kücknitz, Flur 6 und umfasst die Flurstücke 14/87, 14/287, 186, 14/118, 14/177, 14/173, 14/187, 192, 193, 14/297 tlw., 14/301, 14/300, 14/176, 14/296, 14/292 tlw., 140, 142 und 14/283 tlw..

 

 

Übersichtsplan s. Anlage

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 28.05.01 – Gewerbegebiet ehemaliges Metallhüttengelände – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom 19.12.2007 bis einschließlich 18.01.2008 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Lübeck, 10.12.2007             Hansestadt Lübeck

                                                 Der Bürgermeister

                                                 Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                 Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    11.12.2007
Anlagen