1. Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein
in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt
Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:
2. Öffentliche Fläche an der Travemünder Landstraße 304:
Gemarkung Travemünde, Flur 1, Flurstück 100
Übersichtsplan s. Anlage
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur
Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer
310 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
eingesehen werden.
Lübeck, den 6.12.2007
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister