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Einziehungsverfügung: Teilflächen Breite Straße und Beckergrube

Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

1.     Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der
        Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck
        folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

·       Teilflächen der Breite Straße und Beckergrube

        Gemarkung Innere Stadt, Flur 82, Flurstücke 76/10 tlw., 19/11 tlw., 75/11 tlw.

 

Übersichtsplan s. Anlage 

 

2.     Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch eingelegt werden.

 

3.     Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt
        Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

        montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

        donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

        freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

        eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 04.12.2007                      


gez. Saxe

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.12.2007
Anlagen