Donnerstag, 21.11.2024 4° C

Einziehungsverfügung: An der Obertrave

Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

1.     Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in
        der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt
        Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

·       Teilfläche der öffentlichen Straße An der Obertrave (Grundfläche/Gebäude der Servicestation):

        Gemarkung Innere Stadt, Flur 58, Flurstücke 58, 60 und 61

 

Übersichtsplan s. Anlage

 

2.     Rechtsbehelfsbelehrung

        Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur
        Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer
        310 ff – Widerspruch eingelegt werden.

3.     Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
        Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

        montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

        donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

        freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

        eingesehen werden.

 

Lübeck, den              6.12.2007                       

 

gez. Saxe

Hansestadt Lübeck

Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.12.2007
Anlagen