Öffentliche Bekanntmachung
Erörterungstermin zum Verfahren
für einen Antrag auf Bewilligung
zur Grundwasserentnahme für die öffentliche Wasserversorgung
Das öffentliche Anhörungsverfahren zum o.g. Bewilligungsverfahren wurde durchgeführt und ist nunmehr abgeschlossen.
Grundlage für den Erörterungstermin im Rahmen des o. g. Bewilligungsverfahrens ist § 140 Abs. 6 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) vom 02. Juni 1992 (GVOBl. S. 243, 534), zuletzt geändert durch Gesetz v. 11. Januar 2017 (GVOBl. S. 8).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach Absatz 4 Satz 6 sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit den Trägern des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
Der Erörterungstermin findet am
Donnerstag, den 02.03.2017
um 10 Uhr
in den Räumlichkeiten
der Stadtwerke Lübeck GmbH, Geniner Straße 80, 23560 Lübeck
Haupthaus,
Raum B.0.113
statt.
Lübeck, den 09.02.2017
3.390.03.31.01.1
Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
als untere Wasserbehörde,
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Abt. Wasser, Boden und Abfall,
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck,
Im Auftrag
gez. Christophel