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Erörterungstermin zum Verfahren für einen Antrag auf Bewilligung zur Grundwasserentnahme

Öffentliche Bekanntmachung

 

Erörterungstermin zum Verfahren
für einen Antrag auf Bewilligung
zur Grundwasserentnahme für die öffentliche Wasserversorgung

 

Das öffentliche Anhörungsverfahren zum o.g. Bewilligungsverfahren wurde durchgeführt und ist nunmehr abgeschlossen.

 

Grundlage für den Erörterungstermin im Rahmen des o. g. Bewilligungsverfahrens ist § 140 Abs. 6 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) vom 02. Juni 1992 (GVOBl. S. 243, 534), zuletzt geändert durch Gesetz v. 11. Januar 2017 (GVOBl. S. 8).

 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach Absatz 4 Satz 6 sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit den Trägern des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

 

 

Der Erörterungstermin findet am

 

Donnerstag, den 02.03.2017

um 10 Uhr

in den Räumlichkeiten

der Stadtwerke Lübeck GmbH, Geniner Straße 80, 23560 Lübeck

Haupthaus,

Raum B.0.113

 

statt.

 

 

Lübeck, den 09.02.2017

3.390.03.31.01.1

 

 

Bürgermeister der Hansestadt Lübeck
als untere Wasserbehörde,
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Abt. Wasser, Boden und Abfall,
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck,
Im Auftrag

gez. Christophel

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.02.2017