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2. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung

2. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung

der Hansestadt Lübeck vom 04.12.2007

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1,2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 362), der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 545), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.10.2005 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 487) und des § 26 der Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 03.05.2000 (Lübecker Stadtzeitung vom 15.05.2000) zuletzt geändert durch die Satzung am 5.10.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 16.10.2001), wird die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom 24.10.2000 (Lübecker Stadtzeitung vom 31.10.2000) zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.12.2002 (Lübecker Stadtzeitung vom 10.12.2002) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom 29.11.2007 wie folgt geändert:

 

1. § 2 Abs. 4, Satz 1 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „Schmutzwasser“ wird „50 %“ ersetzt durch „65 %“.

 

2. §2 Abs. 4, Satz 1 wird wie folgt geändert:

Nach dem Wort „Niederschlagswasser“ wird „9,84“ ersetzt durch „8,49“.

 

3. § 5 wird wie folgt geändert:

Nach „Niederschlagswasserbeseitigung:“ wird „9,84“ ersetzt durch „8,49“.

 

4. Der in § 5 der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck vom

24.10.2000, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 02.12.2002 festgelegte Beitragssatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2005  4,27 € je m² beitragspflichtiger Fläche.

 

5. Ziffer 2 und Ziffer 3 dieser Satzung treten am 01.01.2008 in Kraft.

 

6. Ziffer 1 und Ziffer 4 dieser Satzung treten rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft.

Bestandskräftige Veranlagungsbescheide werden von der rückwirkenden Regelung nicht berührt.

 

Lübeck, den 04.12.2007

Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    18.12.2007