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Feststellung Umweltverträglichkeitsprüfung

Feststellung nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

 

Bekanntmachung des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
vom 30. November 2007

 

Die Holsteiner Humus und Erden GmbH beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BlmSchG - die wesentliche Änderung der Kompostierungsanlage am Standort Raabrede 57 in 23560 Lübeck und stellte mit Schreiben vom 16. November 2007 den Antrag auf Verlängerung der Genehmigung des Betriebes eines belüfteten Mietenkompostierungsverfahrens zur Intensivrotte von Bio- und Grünabfällen mit einer Kapazität von maximal 10.000 Mg/a befristet bis zm 30. Juni 2009.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die wesentlich Änderung einer genehmungsbedürftigen Anlage i.S. der Nr. 8.5 Spalte 2 des Anhanges zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -4. BimSchV-. Das Vorhaben bedarf einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BlmSchG.

Nach § 3 c UVPG i.V.m.Nr. 8.4.1 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Die überschlägige Prüfung nach § 3 c UVOG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind; die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

 

Die entscheidungsrelevanten unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes beim Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, eingesehen werden.

 

Die Feststellung ist nach § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    21.12.2007